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   VGH Bayern, 24.10.2011 - 7 ZB 11.233   

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https://dejure.org/2011,65052
VGH Bayern, 24.10.2011 - 7 ZB 11.233 (https://dejure.org/2011,65052)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.10.2011 - 7 ZB 11.233 (https://dejure.org/2011,65052)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Oktober 2011 - 7 ZB 11.233 (https://dejure.org/2011,65052)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Schulverband; Umlage für die Miete von Schulgebäuden; vorläufige Kalkulation im Entstehungsjahr des Schulverbands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.05.1973 - IV C 21.70

    Anforderungen an Beitragsmaßstab eines Wasserverbands

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2011 - 7 ZB 11.233
    Allerdings bedarf die Umlage von Verbandslasten auf Verbandsmitglieder mangels Entgeltcharakters nicht des Nachweises eines äquivalenten Vorteils für den Umlageschuldner (BVerwG vom 23.5.1973 BVerwGE 42, 210/217 und vom 4.6.2002 NVwZ 2002, 1508).
  • VGH Bayern, 27.05.1992 - 4 B 91.190
    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2011 - 7 ZB 11.233
    Das Gebot der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsplanung und -führung (Art. 9 Abs. 9 BaySchFG i.V.m. Art. 40 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit [KommZG] i.V.m. Art. 61 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern [GO]) belässt dem Schulverband allerdings einen gewissen Spielraum, der erst dann überschritten ist, wenn das Handeln mit den Grundsätzen vernünftigen Wirtschaftens schlechthin unvereinbar ist (vgl. BayVGH vom 27.5.1992 BayVBl 1992, 628/630).
  • VGH Bayern, 21.03.2011 - 4 BV 10.108

    Anfechtung eines Kreisumlagebescheides durch Gemeinde wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2011 - 7 ZB 11.233
    Schließlich ist die Finanzhoheit des gemeindlichen Umlageschuldners durch die Höhe der Umlage nicht schon dann verletzt, wenn nach seiner Auffassung eine wirtschaftlichere Aufgabenwahrnehmung durch den Verband möglich wäre, sondern erst dann, wenn ihm selbst kein substantieller Finanzspielraum zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung seiner Aufgaben mehr verbleibt (vgl. BayVGH vom 21.3.2011 BayVBl 2011, 632/638 für die Kreisumlage).
  • BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 64.87

    Zweckverbandsrecht - Verwaltungsprozessrecht - Beigeladener Gewerbetreibender -

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2011 - 7 ZB 11.233
    Mit dem Willkürverbot nicht zu vereinbaren ist eine Regelung dann, wenn für sie jeder sachlich einleuchtende Grund fehlt und sich eine andere Regelung aufgedrängt hätte (BayVGH vom 9.5.1977 VGH n.F. 30, 74/76 f. und vom 21.12.1983 BayVBl 1984, 563/564), etwa weil die Umlegung ein Verbandsmitglied gegenüber den anderen Verbandsmitgliedern offenbar sachunangemessen und damit unverhältnismäßig benachteiligt (BVerwG vom 21.10.1987 Az. 7 B 64/87 ).
  • VGH Bayern, 22.10.2012 - 7 ZB 12.720

    Schulverbandsumlage; Schulverbandsversammlung; Abstimmung über die

    Hierzu zählen auch Aufwendungen für die Miete, wenn der Schulverband über kein eigenes Schulgebäude verfügt und dieses von einem oder mehreren seiner Verbandsmitglieder anmietet (BayVGH vom 24.10.2011 Az. 7 ZB 11.233 RdNr. 9).

    Aber abgesehen von der ohnehin eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung der Bemessung der Umlage (BayVGH vom 24.10.2011, a.a.O., RdNr. 10 und vom 2.7.2012 Az. 7 ZB 12.181 u.a. RdNr. 7 f.) werden die entsprechenden Räume in den Schulhäusern Sulzheim und Traustadt entgegen der Darstellung der Klägerin nicht ausschließlich für die Mittagsbetreuung, sondern bis 11.00 Uhr auch zu Unterrichtszwecken genutzt.

    Die insoweit zu treffende Entscheidung ist, wie das Verwaltungsgericht zu Recht ausführt, einer gerichtlichen Kontrolle weitgehend entzogen (vgl. auch BayVGH vom 24.10.2011, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 02.07.2012 - 7 ZB 12.181

    Schulverbandsumlage; Nutzung von Schulsportanlagen durch Vereine; Nutzungsentgelt

    Gegen das Willkürverbot verstößt eine Regelung dann, wenn für sie jeder sachlich einleuchtende Grund fehlt und sich eine andere Regelung aufgedrängt hätte (BayVGH vom 24.10.2011 Az. 7 ZB 11.233 m.w.N.).
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